RECHTE DES BESITZERS
Weiters müssen Aspekte, wie die Bestockung des Waldes, Zuwachs und Jahreseinschlag sowie etwaige Wasserquellen bzw. Wasserrechte mitbedacht werden. Doch welche Rechte hat der Besitzer mit dem Erwerb einer Jagd eigentlich inne? Rechtsanwalt Zorn erklärt: „Der Eigentümer einer Jagd hat grundsätzlich umfassende Rechte, unterliegt jedoch – wie das Eigentumsrecht insgesamt – öffentlich-rechtlichen Beschränkungen sowie privatrechtlichen Einschränkungen, beispielsweise den Wegerechten für Dritte. Die Ausübung einer Jagd steht dem Eigentümer nur dann zu, wenn er über die erforderlichen Befähigungen verfügt.“
Für viele Eigentümer sei auch die Verpachtung der Eigenjagd durchaus attraktiv, wie Klaus Bischof betont. Allerdings seien auch hier genaue Rechtsvorschriften gegeben: „Bei der Verpachtung der Eigenjagd handelt es sich üblicherweise um die Vergabe des Abschussrechtes, wobei sich die Rechte des ‚Jagdpächters‘ auf die ordnungsgemäße Ausübung der Jagd beschränken. Sonstige rechtliche Nutzungsmöglichkeiten stehen dem Jagdpächter grundsätzlich nicht zu“, ergänzt Bischof.
ZUSAMMENFASSEND
Auf dem Weg zum eigenen Jagdrevier gilt es demnach nicht nur finanzielle Hürden zu meistern, sondern auch etliche rechtliche Aspekte zu bedenken. Die wichtigsten Punkte beim Erwerb einer Eigenjagd fasst der Profi abschließend zusammen: „Beim Erwerb einer Jagd bzw. eines Forstes muss der Käufer unbedingt auf die gegebenen Rechtsverhältnisse, den Grundbucheintrag, mögliche Zufahrten und Wegbeteiligungen an der Liegenschaft, die Bestockung des Waldes, dessen Zuwachs und Jahreseinschlag sowie auf Zahlungsansprüche durch Pachtverhältnisse achten.“
Oftmals bleibt der eigene Jagdbesitz nur eine Träumerei, doch auch Träume können Wirklichkeit werden – und gehen diese letzlich doch in Erfüllung, ist es ratsam, Experten zurate zu ziehen und Rechtsfragen bereits im Vorfeld abzuklären, die beim Erwerb einer Eigenjagd jeweils individuell geklärt werden müssen.
TIPPS VOM PROFI
Wer eine grundbuchsichere, solide und zugleich generationenübergreifende Wertanlage erwerben möchte, muss 7 Punkte „auf dem Weg zur Eigenjagd“ beachten:
Grundbuch: Die Einsicht in das Grundbuch ist besonders wichtig, um sich einen ersten Überblick über gegebene Rechtsverhältnisse der Liegenschaft zu verschaffen.
Dienstbarkeiten: Eine Dienstbarkeit ist beispielsweise das Recht Dritter, einen Weg zu benutzen, was vom Eigentümer einer Liegenschaft geduldet werden muss. Dazu zählen auch Weide-, Streu- und Patronatsrechte.
Zufahrt, Wegbeteiligungen: Der Besitzer einer Eigenjagd unterliegt einerseits privatrechtlichen Einschränkungen wie zum Beispiel Wegerechte für Dritte, ihm können aber auch Wegerechte über fremde Grundstücke zukommen.
Bestockung des Waldes, Zuwachs, Jahreseinschlag: Die Beurteilung des Forstbestandes ist eine wirtschaftliche Frage, die durch einen forstwirtschaftlichen Fachmann zu beurteilen ist.
Einheitswert bzw. Ertragsmesszahl: Diese Parameter geben Auskunft über die steuerliche Bemessung der Steuerabgaben beim Betrieb einer Forstwirtschaft.
Wasserquellen bzw. Wasserrechte: Wenn Wasserquellen am Grundstück vorhanden sind, müssen vor dem Erwerb unbedingt die jeweiligen Wasserrechte geprüft werden.
Pachtverhältnisse und Zahlungsansprüche: Bei der Verpachtung der Eigenjagd handelt es sich grundsätzlich nur um die Vergabe des Abschussrechtes. Sonstige rechtliche Nutzungsmöglichkeiten stehen dem Jagdpächter üblicherweise nicht zu.
Klaus Bischof ist Gründer und Geschäftsführer von Bischof Immobilien mit Sitz in Wien und Judenburg, Stmk. Das Unternehmen ist österreichischer Marktführer für die Vermittlung von Land- und Forstwirtschaften sowie Eigenjagden. Zu den erfolgreichen und prominenten Vermittlungen zählt etwa die Ende 2017 den Besitzer wechselnde rund 5.500 ha große „Rothschild-Jagd“ in Niederösterreich.